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Kategorie: Corona, Rathaus, Tourismus, Kultur & Sport, 26.04.2020,

Bedeckung von Mund und Nase verpflichtend

26.04.2020 - 12.15 Uhr


Mit der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus ist jede und jeder ab dem 27. April 2020 verpflichtet, eine sog. Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, zum Beispiel beim Einkaufen, beim Arztbesuch oder bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Zulässig zur Bedeckung sind Alltagsmasken sowie Schals oder Tücher. 

Ausgenommen von dieser Regelung sind nur Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. 

Diese neue Regelung ist keinesfalls ein Ersatz für das Kontaktverbot. Es ist weiterhin erforderlich, persönliche Kontakte auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren und den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Durch die Maskenpflicht soll ein erhöhter gegenseitiger Schutz gerade an solchen Orten erreicht werden, an denen viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung schützt nicht vor der Ansteckung mit dem Corona-Virus, aber es erschwert die Verbreitung der Viren.