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Osterfeuer sind auch in diesem Jahr unzulässig


Osterfeuer dürfen nicht veranstaltet werden

Osterfeuer dürfen nicht veranstaltet werden

(Warendorf). Mit Blick auf die aktuelle Coronaschutzverordnung und die für die Osterzeit zu erwartenden Folgeregelungen werden die als Brauchtumsfeste eingestuften Osterfeuer auch in diesem Jahr unzulässig sein. Die Stadt Warendorf beabsichtigt deshalb die Möglichkeit zur Verbrennung von sogenanntem „Schlagabraum“ bis zum 31. März zu verlängern.

Die Ordnungsbehörde der Stadt Warendorf bekommt in diesen Tagen vermehrt Anfragen zum Abbrennen von Osterfeuern. Aufgrund der aktuell geltenden Coronaschutzverordnung sind die beliebten Brauchtumsfeuer aber auch in diesem Jahr unzulässig.

Stattdessen wird aber die Möglichkeit zur Verbrennung von sogenanntem „Schlagabraum“ bis zum 31. März verlängert. Dazu regelt eine Allgemeinverfügung der Stadt Warendorf, dass diese Nutzfeuer nur außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile stattfinden dürfen. Es gelten Mindestabstände zu bebauten Ortsteilen und eine maximale Höhe des angehäuften Schlagabraums von 3,5 Metern. Die Verbrennung  ist gegenüber der Ordnungsbehörde anzeigepflichtig. Die Anzeige muss spätestens 3 Werktage vor dem Verbrennungstermin hier eingehen. Das Anzeigeformular sowie ein Merkblatt sind auf der Internetseite der Stadt Warendorf zu finden.