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Kategorie: Pressemitteilung, 06.12.2022,

Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 5.06 „Östliche Ortserweiterung Milte“ startet


Durch den Bebauungsplan Nr. 5.06 sollen ein neues Wohngebiet sowie gewerbliche Bauflächen entwickelt werden, um den ortsteileigenen Bedarf zu decken.


Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Rand des Ortsteiles Milte. Der in Ost-West-Richtung durch das rund 5,9 ha große Plangebiet verlaufene Wirtschaftsweg trennt künftig als Fuß- und Radweg das nördlich geplante Gewerbegebiet vom südlichen Wohngebiet. Die Erschließung erfolgt von der Ostmilter Straße in Richtung Süden und dient demnächst auch als Erschließung des Wohngebietes Köningstal I. Das städtebauliche Konzept sieht eine Entwicklung von vornehmlich Einzel- und Doppelhäusern vor. Einzig im nördlichen Bereich sollen auch kleinere Mehrfamilienhäuser entstehen können. Das Gewerbegebiet erhält eine Gliederung gemäß dem Abstandserlass von 2007.

Nach der erneuten –beschränkten- Offenlag der Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB im April 2022 hat der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Warendorf in seiner Sitzung am 24.11.2022 die während dieser Beteiligung vorgetragenen Stellungnahmen beraten. Aufgrund der hierbei vorgenommenen Planänderungen fasste der Ausschuss den Beschluss, eine 2. erneute – beschränkte – öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Im Rahmen der 2. erneuten – beschränkten – öffentlichen Auslegung sollen Stellungnahmen nur zu den in der Planzeichnung, im Begründungstext sowie den Gutachten rot markierten Änderungen und Ergänzungen vorgetragen werden. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Anpassungen aufgrund des Überflutungsgutachtens, die Einbeziehung und Verlegung des Spielplatzes, die Änderung von Baugrenzen und Straßenverkehrsflächen sowie die Überarbeitung der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung.

In diesem Zusammenhang möchte die Stadt Warendorf darauf hinweisen, dass die Planunterlagen in der Zeit vom 12.12.2022 bis 01.01.2023 im Internet unter www.o-sp.de/warendorf unter „Bebauungspläne im Verfahren“ eingesehen werden können. Hierbei besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Planung abzugeben.

Ebenfalls ist es möglich, Stellungnahmen per E-Mail abzugeben. Darüber hinaus werden die Planunterlagen bei der Stadtverwaltung Warendorf im Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (1. OG, Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich ausliegen.

Innerhalb des genannten Zeitraumes können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben. Die öffentliche Auslegung erfolgt während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr).