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Kategorie: Rathaus, Pressemitteilung, 18.09.2020,

Beantragung der Briefwahl für die Stichwahl am 27.09.2020 weiterhin möglich


Wahlberechtigte, die für die Stichwahl am 27.09.2020 noch Briefwahlunterlagen beantragen möchten, können dies noch tun.

Soweit Briefwählerinnen und Briefwähler die Briefwahlunterlagen bereits zu der Kommunalwahl am 13.09.2020 beantragt und erhalten hatten und dabei auf der Wahlbenachrichtigungskarte auch ein Kreuz für die Stichwahl gemacht hatten, erhalten auch für die Stichwahl automatisch die Briefwahlunterlagen zur Stichwahl zugesandt. Die Unterlagen befinden sich aktuell auf dem Postweg.

Dies gilt genauso für die Wählerinnen und Wähler, die ihre Briefwahlanträge über die Homepage der Stadt oder über den QR-Code auf den Wahlbenachrichtigungskarten beantragt hatten. Hiermit erfolgte generell eine gleichzeitige Beantragung von Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl, es sei denn der Antrag für die Stichwahl wurde bei der Beantragung ausdrücklich gelöscht.

Bei der Beantragung über das Portal oder per QR-Code wurde eine Bestätigungsmail versandt, woraus das Beantragte nochmals ersichtlich ist.

Alle Wahlberechtigten, die für die Stichwahl von der Briefwahlmöglichkeit noch Gebrauch machen möchten, aber bisher keine Briefwahlunterlagen beantragt haben, können dies weiterhin über dies auf der Homepage der Stadt Warendorf tun.

Außerdem können die Briefwahlunterlagen direkt im Wahlamt der Stadt Warendorf, Lange Kesselstraße 4-6, 48231 Warendorf, Zimmer 41 und 43 persönlich vor Ort beantragt werden, wobei dort während der Öffnungszeiten auch direkt gewählt werden kann.

Das Wahlamt ist geöffnet montags bis mittwochs in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags vom 08:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 08:00 – 12:30 Uhr.

Am Freitag, den 25.09.2020 ist das Wahlamt von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.