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Kategorie: Pressemitteilung, Rathaus, Wirtschaft & Umwelt, 19.02.2021,

Öffentliche Auslegung


Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 1.27 / 1. vereinfachte Änderung „Zwischen In de Brinke und Stadtstraße Nord“ startet

Durch die 1. vereinfachte Änderung sollen die getroffenen Höhenfestsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1.27 „Zwischen In de Brinke und Stadtstraße Nord“ in einigen Teilbereichen geringfügig angepasst werden. Hierdurch soll den Bauherren mehr Spielraum bei der Umsetzung ihrer Bauvorhaben gegeben werden, um beispielsweise auch den Bau von energieeffizienteren Gebäuden, die in der Regel eine umfangreichere Dämmung erfordern, zu ermöglichen. Die städtebauliche Zielsetzung dieses vereinfachten Änderungsverfahrens besteht somit insbesondere darin, eine verlässliche Regelung zu den verschiedenen Höhenfestsetzungen zu treffen. Das dem Bebauungsplan zugrundeliegende Konzept der Höhenentwicklung, welches eine abnehmende Dichte von innen nach außen vorsieht, bleibt dabei im Grundsatz gewahrt.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.02.2021 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

In diesem Zusammenhang möchte die Stadt Warendorf darauf hinweisen, dass die  Planunterlagen in der Zeit vom 22.02. bis 23.03.2021 im Internet unter www.o-sp.de/warendorf „Bebauungspläne im Verfahren“ eingesehen werden können. Hierbei besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Planung abzugeben. Ebenfalls ist es möglich, Stellungnahmen per E-Mail abzugeben.

Darüber hinaus werden die Planunterlagen bei der Stadtverwaltung Warendorf im Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (1. OG, Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich ausliegen. Innerhalb des genannten Zeitraumes können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben. Die öffentliche Auslegung erfolgt während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr). Aufgrund der aktuellen Corona-Lage wird empfohlen, sowohl für Besuche innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten, als auch außerhalb der Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail einen Termin zu vereinbaren (Dana Bach, Telefon 02581-54 1614 oder dana.bach(at)warendorf.de).