Zur Navigation
Service-Navigation
DeutschFranzösischEnglischNiederländisch
Kategorie: Corona, Pressemitteilung, 15.10.2020,

Feiern nur bis 50 Personen zulässig

15.10.2020 - 09.00 Uhr


Auf Grundlage der ab 14. Oktober 2020 gültigen Coronaschutzverordnung sind bei privaten Festen aus einem herausragenden Anlass (z.B. Hochzeiten, Tauf- oder Geburtstagsfeiern), die in öffentlichen Räumen wie Gaststätten und Partyräumen stattfinden, lediglich 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zulässig. Diese Regelung gilt für ganz Nordrhein-Westfalen. Das Ordnungsamt der Stadt Warendorf nimmt dazu mit den Veranstaltern Kontakt auf, die ihre Feierlichkeiten bereits angemeldet haben und von dieser neuen Regelung betroffen sind. 

Darüber hinaus hat der Kreis Warendorf am Dienstag, 13. Oktober 2020 den Wert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in den vergangenen 7 Tagen überschritten. Die Coronaschutzverordnung sieht vor, dass in diesem Fall der Kreis Warendorf eine Allgemeinverfügung erlässt, um  weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens anzuordnen. Nach der Allgemeinverfügung besteht bis zunächst Sonntag, 19. Oktober 2020 bei Veranstaltungen (Kino, Sport, Theater) die Pflicht, dauerhaft eine Mund-Nase-Bedeckung  zu tragen - auch am Sitz- oder Stehplatz. Sollte der Inzidenzwert nicht sinken, besteht diese Regelung voraussichtlich fort.