Zur Navigation
Service-Navigation
DeutschFranzösischEnglischNiederländisch

In der Altstadt und generell kein Feuerwerk zum Jahreswechsel


In der Altstadt und generell gilt: Kein Feuerwerk zum Jahreswechsel.

In der Altstadt und generell gilt: Kein Feuerwerk zum Jahreswechsel.

Auch in diesem Jahr wird es ein vergleichsweise stiller Jahreswechsel werden: Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung sind alle öffentlich veranstalteten Feuerwerke untersagt. Auch der Verkauf von Feuerwerk und Pyrotechnik ist in diesem Jahr nicht gestattet – ein generelles Böllerverbot gibt es allerdings nicht. Eine Übersicht über die aktuell geltenden Regeln.

Stellen Sie sich das einmal vor: Warendorf ohne die schöne Altstadt. Keine schöne Vorstellung, oder? Damit diese Vorstellung nur eine Dystopie bleibt, herrscht – wie aus den Vorjahren bekannt – in der Warendorfer Altstadt das Verbot zum Abbrennen von Raketen und Böllern: die aktuelle gesetzliche Regelung des § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) besagt, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist. Dies gilt auch für die historische Warendorfer Altstadt mit ihrer alten Bausubstanz und dem historischen Marktplatz.

Die Stadt Warendorf appelliert daher an ihre Bürgerinnen und Bürger sowie ihre Gäste, dieses Verbot einzuhalten. Die guten Erfahrungen in den vergangenen Jahren und das positive Echo sollen auch zum diesjährigen Jahreswechsel fortgeführt werden.

Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung sind zusätzlich alle öffentlich veranstalteten Feuerwerke in diesem Jahr generell untersagt. Auch der Verkauf von Feuerwerk und Pyrotechnik ist in diesem Jahr nicht gestattet – ein generelles Böllerverbot gibt es allerdings nicht. Wer Böller und anderes Feuerwerk bereits gekauft hat, soll es beim kommenden Jahreswechsel zünden dürfen. Da jedoch durch den sorglosen und unsachgemäßen Umgang mit Silvesterraketen und Böllern Menschen verletzt werden, appelliert die Stadt Warendorf an die Bürgerschaft, auf ein privates Feuerwerk zu verzichten. Verletzte müssen nicht selten direkt ambulant aber auch stationär in den Krankenhäusern behandelt und versorgt werden. Da aber die Krankenhäuser und die dortigen Mitarbeitenden ohnehin in den vergangenen Monaten und aktuell aufgrund der bestehenden Coronapandemie erheblich belastet sind, sollten weitere vermeidbare Belastungen und die Bindung von personellen Kapazitäten dort unter allen Umständen vermieden  werden.

Zum anderen besteht das Risiko, dass durch die vielleicht gelöste Stimmung beim Zünden von Feuerwerk die geltenden Regeln zur Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht beachtet werden.

Daher empfiehlt die Stadt Warendorf: Verzichten Sie dringend zum bevorstehenden Jahreswechsel auf privates Feuerwerk. Seien Sie besonnen und solidarisch und helfen Sie damit dem extrem belasteten Gesundheitssystem.