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Kategorie: Pressemitteilung, Corona, 07.12.2021,

3G Zugangsvoraussetzung für städtische Dienststellen


Zum Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie der Belegschaft der Stadt Warendorf haben nur geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen Zutritt zu den Dienststellen der Stadt Warendorf. Die Regelung wird im Rahmen des Hausrechts umgesetzt. Dort, wo strengere Regelungen umgesetzt sind, haben diese weiterhin Bestand.

Die städtischen Dienststellen bleiben grundsätzlich für den Publikumsverkehr geöffnet. Da die Kontrollen nicht in allen Dienstgebäuden im Eingangsbereich durchgeführt werden können, erfolgt die 3G-Kontrolle der Bürgerinnen und Bürger i. d. R. am Arbeitsplatz der Beschäftigten. Zudem sind Kontrollen in den Wartebereichen möglich.  

Voraussetzung für die Beratung bzw. Wahrnehmung von Dienstleistungen ist ein gültiger Impf-, Genesenen- oder Testnachweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Das negative Schnelltestergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Eine Übersicht der Schnellteststellen bietet das Geoportal der Kreisverwaltung. Dieses ist auf der Startseite der Stadt Warendorf verlinkt.

Besucherinnen und Besucher ohne erforderlichen 3G-Nachweis müssen des Hauses verwiesen werden.