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Volksbegehren in NRW zum Thema "Abitur nach 13 Jahren Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!"

Nach 39 Jahren gibt es in Nordrhein-Westfalen erstmals wieder ein Volksbegehren. Mit Beschluss vom 13. Dezember 2016 hat die Landesregierung die amtliche Listen-auslegung und die parallele Durchführung der freien Unterschriftensammlung für das Volksbegehren „Abitur nach 13 Jahren Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!" zugelassen. Ziel dieses Volksbegehrens ist die Rückkehr zum Abitur nach neun Jahren. 2005 war die Schulzeit an Gymnasien per Gesetz auf acht Jahre gekürzt worden.


Logo des Volksbegehrens

Um Erfolg zu haben, müssen die Initiatoren zunächst innerhalb eines Jahres die Unterschriften von knapp 1,1 Millionen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern sammeln. Dazu gibt es zwei Wege:

  • Zum einen erfolgt die Sammlung von Unterstützungsunterschriften durch freie Unterschriftensammlung.
    Die Initiatoren  des Volksbegehrens haben eine freie Unterschriftensammlung beantragt und diese wurde vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt. Die Initiatoren können vom 05.01.2017 bis zum 04.01.2018 z. B. in Fußgängerzonen, auf Festen und an allen anderen Orten Unterschriften für das Volksbegehren sammeln. Mehrfacheintragungen sind nicht zulässig. Alle Eintragungslisten werden von den Kommunen auf das Vorliegen des Wahlrechts und Doppeleintragungen überprüft.
  • Des Weiteren erfolgt die Sammlung der Unterschriften durch amtliche Listenauslegung.
    Hierzu werden Eintragungslisten bei allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen vorgehalten und ausgelegt, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger eintragen können, um damit das Volksbegehren zu unterstützen. Die Auslegung der Eintragungslisten in allen 396 Gemeinden des Landes wird zeitgleich über 18 Wochen vom 2. Februar 2017 bis 7. Juni 2017 erfolgen.

    Auch bei der Stadt Warendorf  können sich die Unterstützer des Volksbegehren beim Bürgerbüro Warendorf  zu dessen Öffnungszeiten montags, dienstags und mittwochs von 8:00 - 16.00 Uhr, donnerstags 08:00 - 18.00 Uhr und freitags von 8:00 - 12:30 Uhr im Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung, Lange Kesselstraße 4-6 in 48231 Warendorf, Zimmer 1-5, eintragen.

    Eintragungsberechtigt ist, wer innerhalb der Auslegungsfrist (02.02.17 - 07.06.17) wahlberechtigt zum Landtag NRW ist bzw. wird, in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und sein Stimmrecht nicht verloren hat.

    An den Sonntagen 19. Februar 2017, 26. März 2017, 30. April 2017 und 28. Mai 2017 wird in Warendorf das Bürgerbüro Warendorf  von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr zum Zweck der Listeneintragung geöffnet sein.

    Eintragungswillige Bürgerinnen und Bürger, die nicht zum Bürgerbüro kommen können, haben auch die Möglichkeit, sich einen Eintragungsschein auf dem Postweg schicken zu lassen. Der Eintragungsschein kann bis zum 31. Mai 2017, mündlich (aber nicht telefonisch) oder schriftlich beantragt werden. Er muss ausgefüllt bis zum 07. Juni 2017 dem Bürgerbüro vorliegen, um gewertet zu werden.
    Die Postwege und -laufzeiten sollten dabei berücksichtigt werden.

Kommt die notwendige Zahl der Unterschriften zusammen, ist der Landtag „am Zug". Lehnt die Mehrheit der Abgeordneten das Volksbegehren ab, kommt es zum Volksentscheid. In diesem Fall kann die wahlberechtigte Bevölkerung das Gesetz selbst durch Abstimmung beschließen. Beim Volksentscheid entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern diese Mehrheit mindestens 15 Prozent der Stimmberechtigten (rund zwei Millionen Stimmen) beträgt. Er würde – wie z.B. eine Landtagswahl – an einem festzulegenden Sonntag in 2018 durchgeführt.

In der Stadt Warendorf wird im Bürgerbüro (Zimmer 1 bis 5 des Verwaltungsgebäudes) eine Eintragungsstelle eingerichtet. Hier liegt das Verzeichnis der Eintragungsberechtigten für das Volksbegehren aus und es besteht die Möglichkeit, sich in die amtlichen Unterstützungslisten einzutragen.

Die von der Stadt Warendorf zum Volksbegehren erfolgten Öffentlichen Bekanntmachungen mit allen amtlichen Informationen finden Sie hier...

Kontakt

André Depenwisch
Tel.: 02581 54-1330

Nadine Höfer
E-Mail
Tel.: 02581 54-1333