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Kategorie: Stadtportrait, Wirtschaft & Umwelt, 25.01.2017,

Schiedsperson gesucht

Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen Schiedspersonen wahr, die vom Rat der Gemeinde auf die Dauer von fünf Jahren gewählt werden. Für den Bezirk Warendorf II (Warendorf) wird nun eine Schiedsperson gesucht.


Nicht nur der "Streit am Gartenzaun" wird von Schiedspersonen geschlichtet; Foto: Justiz NRW

In Privatklagesachen, bei denen die Staatsanwaltschaft Anklage nur bei einem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung erhebt (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung sowie Sachbeschädigung), muss erst die Schiedsperson angerufen werden, bevor man sich an das Gericht wenden kann.

Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben (obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung). Bei diesen Streitigkeiten ist eine Klage nur dann zulässig, wenn vorher versucht worden ist, in einem solchen Verfahren den Streit einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus stehen die Schiedsämter auch für andere als die vorgenannten bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zur Verfügung, in denen ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren nicht vorgeschrieben ist.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich bis zum 3. Februar bei der Stadt Warendorf persönlich über die Aufgaben zu informieren und ihr Interesse an dieser Aufgabe zu bekunden.

Weitere Infos (auch zur Einteilung der Bezirke) gibt es hier...

Einen Bericht über die Arbeit des bisherigen Schiedsmannes, Jörg Troschke, veröffentlichte "Die Glocke" (s.u.).

Kontakt

Anna Haver
E-Mail
Tel.: 02581 54-1329