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Kategorie: Stadtportrait, Pressemitteilung, Rathaus, 17.10.2016,

Neuerliche Bürgerbeteiligung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Neubaugebiet „Westlich Friedhof Warendorf“


Darstellung des Planbereiches

Wie bereits im vergangenen Juli der Presse zu entnehmen war, soll der Bebauungsplan 2.45 für das Gebiet „Westlich Friedhof Warendorf“ in einem vereinfachten Planverfahren geändert werden. Gegenstand der Änderung war bisher allein die Festsetzung von Höhenpunkten aus  der Straßenendausbauplanung, auf die sich die zukünftigen Gebäudehöhen zu beziehen haben.

Durch diese Anpassung wird gewährleistet, dass zukünftige Bauherren die planerisch zulässige Gebäudehöhe einhalten bzw. in vollem Umfang ausschöpfen können. Aufgrund dieser Änderung hat der Plan bereits im vergangenen August ausgelegen.

Im Nachgang zu dieser Offenlage hat sich der Bedarf für eine weitere Anpassung ergeben. Um den künftigen Bauherren eine bessere Ausnutzung der Grundstücke zu ermöglichen, sollen zwei Baufelder im Planbereich WA3 an die jeweilige Erschließungsstraße herangeschoben werden. Die Baufeldtiefe selber wird beibehalten.

Alle übrigen Festsetzungen bleiben gegenüber dem Ursprungsplan 2.45 unverändert bestehen.

Auch bedingt durch die letztgenannte Anpassung werden der Planentwurf und die Begründung öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs.2 BauGB wird der Öffentlichkeit im Zeitraum vom 17.10. bis zum 18.11.2016 die Möglichkeit gegeben, ihre Stellungnahme zu den beiden oben genannten Änderungen abzugeben.

Der Planentwurf und die Begründung liegen zu der genannten Frist zur Einsichtnahme bei der Stadtverwaltung Warendorf, Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung, im Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (Altes Lehrerseminar), Zimmer 113 während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und  von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr) und außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminabsprache zur Einsichtnahme und Erläuterung öffentlich aus.

Der Planentwurf sowie die Begründung können während der o.g. Frist auch im Internet eingesehen werden.

Kontakt

Pascale Schembecker

Pascale Schembecker
E-Mail
Tel.: 02581 54-1621

Dana Bach
E-Mail
Tel.: 02581 54-1614



Dateien:
161013-STW-PM.pdf74 K