Zur Navigation
Service-Navigation
DeutschFranzösischEnglischNiederländisch
Kategorie: Corona, Pressemitteilung, Rathaus, 29.06.2020,

Lockdown endet am 30.06.2020


Im Rahmen einer Pressekonferenz hat NRW-Ministerpräsident Armin Laschet heute mitgeteilt, dass der Lockdown für den Kreis Warendorf nicht verlängert wird und am 30.06.2020 ausläuft.

Die Testergebnisse und die Zahl der aktuellen Infektionszahlen haben für den Kreis Warendorf gezeigt, dass das Virus durch das Infektionsgeschehen bei der Firma Tönnies in Rheda-Wiedenbrück nicht in die Gesamtbevölkerung übertragen worden ist. In Warendorf sind derzeit sieben Personen akut erkrankt.

Demnach gelten hier in Warendorf wieder die Regelungen, die für ganz Nordrhein-Westfalen gelten.

 

Schulen und Kindergärten

Die Kindergärten sind ab 01.07.2020 wieder für alle Kinder geöffnet. Schulen öffnen aufgrund der Sommerferien nur für Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsbetreuung.  

 

Öffentliche Veranstaltungen

Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Personen sind unter Auflagen zu Abstands- und Schutzvorkehrungen erlaubt. Hier gelten Regelungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sowie zur Rückverfolgbarkeit der Zuschauer und Teilnehmer.

Große Festveranstaltungen wie Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützen- und Weinfeste oder ähnliche Festveranstaltungen bleiben weiterhin untersagt. Das gilt auch für Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sowie Sportfeste.

 

Private Festveranstaltungen

Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter bleiben weiterhin untersagt. Ausnahmen gelten für Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern, die unter Auflagen wieder stattfinden können. Diese Festveranstaltungen sind mit höchstens 50 Teilnehmern möglich, wenn Hygieneregeln beachtet werden und die Teilnehmer im Sinne einer Rückverfolgung erfasst sind. Unter diesen Voraussetzungen kann etwa bei standesamtlichen Trauungen oder dem Zusammenkommen nach einer Beerdigung auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Diese Feiern können in abgetrennten Räumlichkeiten auch in gastronomischen Einrichtungen und Hotels wieder stattfinden.

 

Sport

Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist ab Mittwoch auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, Verwandte in gerader Linie oder Angehörige von zwei Haushalten wieder möglich. Im Freien kann Kontaktsport in Gruppen bis zu 30 Personen stattfinden. In beiden Fällen muss eine Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer durch Datenerfassung sichergestellt werden. Auch Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport sind unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts auch in geschlossenen Räumen und Hallen wieder zulässig.