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Kategorie: Corona, Pressemitteilung, Rathaus, 25.06.2020,

Notbetreuungssituation während des Lockdowns


In Warendorf sind in der Zeit von Donnerstag, 25.06.2020 bis zunächst Dienstag, 30.06.2020 alle Schulen und Kindergärten geschlossen. Die aktuellen Regelungen gelten für das gesamte Gebiet des Kreises Warendorf.

 

Notbetreuung in den Schulen

Am 25. und 26.06.2020 wird in den Schulen für die Klassen 1 bis 6  eine Notbetreuung angeboten. Anspruchsberechtigt sind Familien mit

  • einem alleinerziehenden erwerbstätigen Elternteil oder
  • einem Elternteil, das in einem systemrelevanten Beruf tätig ist.

Sofern Schulkinder bereits vor dem Lockdown für die OGS-Ferienbetreuung angemeldet waren und eine der o.g. Voraussetzungen erfüllen, steht ihnen die Notbetreuung am 29. und 30.06.2020 ebenfalls zur Verfügung.

 

Notbetreuung in den Kindergärten 

Vom 25. bis 30.06.2020 wird in den Kindergärten eine Notbetreuung angeboten. Anspruchsberechtigt sind Familien mit

  • einem alleinerziehenden erwerbstätigen Elternteil oder
  • einem Elternteil, das in einem systemrelevanten Beruf tätig ist.

 

Die Entscheidung über die Aufnahme in die Notbetreuung treffen die Leitungen der jeweiligen Einrichtungen. Sollten Sie in der Vergangenheit bereits entsprechende Nachweise vorgelegt haben, damit Ihr Kind in die Notbetreuung aufgenommen wurde, sind diese weiterhin gültig.