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Kategorie: Pressemitteilung, 14.12.2021,

Erneute – beschränkte – Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 2.27 startet


Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen zur Entwicklung einer Kindertagesstätte sowie optionaler Wohnnutzung in den oberen Geschossen im Warendorfer Süden zwischen Drosselweg und Südring geschaffen werden.

Aufgrund der vorgenommenen Änderungen am Planentwurf fasste der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss, eine erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen; diese erfolgte im März/April 2021. Während dieser Beteiligung sind insbesondere aus der Öffentlichkeit umfangreiche Stellungnahmen eingegangen, diese wurden in der öffentlichen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 02.12.2021 beraten. Aufgrund der hierbei vorgenommenen Planänderungen fasste der Ausschuss den Beschluss, eine erneute – beschränkte – öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Im Rahmen der erneuten – beschränkten – öffentlichen Auslegung sollen Stellungnahmen nur zu den Festsetzungen und Gutachten vorgetragen werden, die gegenüber dem Entwurf der vorherigen Offenlage geändert oder ergänzt wurden. Die wesentlichsten Änderungen bestehen in der Überarbeitung der Artenschutzrechtlichen Prüfung mit ergänzender Art-zu-Art-Prüfung (ASP Stufe II) für den Waldkauz, dem angepassten Hinweis zum Artenschutz auf dem Bebauungsplan sowie den entsprechenden Änderungen in der Begründung.

In diesem Zusammenhang weist die Stadt Warendorf darauf hin, dass die Planunterlagen in der Zeit vom 17.12.2021 bis 09.01.2022 im Internet unter

www.o-sp.de/warendorf  > „Bebauungspläne im Verfahren“

eingesehen werden können. Hierbei besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Planung abzugeben. Ebenfalls ist es möglich, Stellungnahmen per E-Mail abzugeben.

Darüber hinaus werden die Planunterlagen bei der Stadtverwaltung Warendorf im Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (1. OG, Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich ausliegen.

Innerhalb des genannten Zeitraumes können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben. Die öffentliche Auslegung erfolgt während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr). Aufgrund der aktuellen Corona-Lage wird empfohlen, sowohl für Besuche innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten, als auch außerhalb der Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail einen Termin zu vereinbaren (Herr Reppenhorst, Telefon 02581-54 1624 oder jannis.reppenhorst(at)warendorf.de).