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Kategorie: Pressemitteilung, Rathaus, 08.09.2020,

Standesamtliche Trauungen


Von den Einschränkungen im Zuge der Coronapandemie war auch standesamtliche Trauungen betroffen. Mit der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW sind in diesem Bereich nun einige Lockerungen in Kraft getreten.

So können heute wieder sämtliche vorhandenen Besucherstühle in den jeweiligen Trauzimmern belegt werden. Während der Trauung wird kein Mund-Nase-Schutz benötigt. Lediglich beim Betreten und Verlassen eines Gebäudes / eines Raumes muss die Maske getragen werden. Das Brautpaar ist verpflichtet, die sog. einfache Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. Ähnlich wie in einer Gaststätte ist dazu eine Liste der anwesenden Gäste zu führen. Für einen Empfang nach der Trauung dürfen weitere Gäste geladen werden.

Derzeit ist der Terminkalender für das Standesamt bereits gut gefüllt. Einige Termine, auch für die sog. Candle Light Trauungen an den Adventswochenenden, stehen noch zur Verfügung. Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Standesamtes Warendorf per E-Mail: Teamstandesamt@warendorf.de oder telefonisch unter 02581-541341 gerne zur Verfügung.<xml></xml><xml> </xml>