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Kategorie: Stadtportrait, Rathaus, Wirtschaft & Umwelt, 09.03.2017,

Neubau der Ortsumgehung Warendorf im Zuge der B 64

Die Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz für den Neubau der Ortsumgehung Warendorf findet am Dienstag, 28.03.2017, ab 18:00 Uhr im Theater am Wall in 48231 Warendorf, statt.


Linienbestimmungsplan; Quelle: Landesbetrieb Straßenbau.NRW

Die Bundesstraße 64 führt von Telgte über Warendorf und Rheda-Wiedenbrück nach Paderborn. Sie hat großräumige Verkehrsbedeutung und verbindet Münster und das zentrale Münsterland mit dem Oberzentrum Bielefeld und dem ostwestfälischen Raum. Auf der Grundlage des Bundesverkehrswegeplans 2030 plant der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Münsterland, den Neubau der Ortsumgehung Warendorf im Zuge der B 64.

Die Linienbestimmung der B 64 gemäß § 16 Bundesfernstraßengesetz erfolgte am12.8.2004, im Bereich der Bauerschaft Vohren wurde wegen des Verzichtes der Stadt Warendorf auf eine Gewerbegebietserweiterung eine Verschiebung der Trasse erforderlich. Diese wurde mit den Trägern öffentlicher Belange 2014 einvernehmlich abgestimmt.

Auf dieser Basis wurde die Bearbeitung des Vorentwurfes fortgesetzt. Der Stand der Planung soll nun im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt werden.

Vertreter der für die Planung zuständigen Regionalniederlassung des Landesbetriebes Straßenbau NRW und der Ingenieurbüros werden ca. 2 Stunden vor dem Beginn der Informationsveranstaltung anwesend sein und es besteht die Möglichkeit, sich die detaillierten Pläne und Unterlagen anzusehen.

Im Einzelnen werden erläutert:

  • Informationen zum Bundesverkehrswegeplan 2030
  • Vorstellung des straßenplanerischen Entwurfes
  • Vorstellung des Verkehrsgutachtens
  • Ergebnisse des Landschaftspflegerischen Begleitplanes
  • Informationen zum weiteren Verfahrensablauf