Kategorie: Rathaus, 29.06.2022,
Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen
Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken haben in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) beim zuständigen Finanzamt abzugeben.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier
Zudem Informiert der Deutsche Städte- und Gemeindebund in einem Video zur Reform der Grundsteuer und den daraus resultierenden Aufgaben der Erklärungspflichtigen.
Das Video finden Sie hier