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Kategorie: Rathaus, 29.06.2022,

Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen


Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken haben in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) beim zuständigen Finanzamt abzugeben.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier

Zudem Informiert der Deutsche Städte- und Gemeindebund in einem Video zur Reform der Grundsteuer und den daraus resultierenden Aufgaben der Erklärungspflichtigen.

Das Video finden Sie hier