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Kategorie: Pressemitteilung, 14.12.2021,

Erneute – beschränkte – Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 6.03 „Westlich Grüner Markenweg“ startet


Durch den Bebauungsplan Nr. 6.03 soll ein neues Wohngebiet entwickelt werden, um den aktuellen Bedarf an Wohnraum zu decken. Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Rand des Ortsteiles Einen, nördlich des bestehenden Wohngebietes ‚Im Esch‘ und westlich des Grünen Markenweges. Das rund 1,5 ha große Plangebiet soll aus Richtung Osten über die Straße „Grüner Markenweg“ erschlossen werden.

Das städtebauliche Konzept sieht eine Entwicklung von vornehmlich Einzel- und Doppelhäusern vor. Im östlichen Bereich des Plangebietes soll eine dichtere Bebauung ermöglicht werden, wodurch auch kleine Mehrfamilienhäuser entstehen können.

Nach der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB im Juli/August 2021 hat der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Warendorf in seiner Sitzung am 02.12.2021 die während dieser Beteiligung vorgetragenen Stellungnahmen beraten. Aufgrund der Erforderlichkeit einiger Korrekturen und Ergänzungen wurde der Beschluss gefasst, die Öffentlichkeit durch eine erneute – beschränkte –  öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch zu beteiligen.

Im Rahmen der erneuten – beschränkten – öffentlichen Auslegung sollen Stellungnahmen nur zu den Festsetzungen und Gutachten vorgetragen werden, die gegenüber dem Entwurf der vorherigen Offenlage geändert oder ergänzt wurden. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Überarbeitung der Artenschutzprüfung sowie der Ergänzung einer Einzelfallvorprüfung.

In diesem Zusammenhang möchte die Stadt Warendorf darauf hinweisen, dass die  Planunterlagen in der Zeit vom 17.12.2021 bis 09.01.2022 im Internet unter

www.o-sp.de/warendorf  -> „Bebauungspläne im Verfahren“

eingesehen werden können. Hierbei besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Planung abzugeben. Ebenfalls ist es möglich, Stellungnahmen per E-Mail abzugeben.  

Darüber hinaus werden die Planunterlagen bei der Stadtverwaltung Warendorf im Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (1. OG, Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich ausliegen.

Innerhalb des genannten Zeitraumes können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben. Die öffentliche Auslegung erfolgt während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr). Aufgrund der aktuellen Corona-Lage wird empfohlen, sowohl für Besuche innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten, als auch außerhalb der Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail einen Termin zu vereinbaren (Frau Bach, Telefon 02581-54 1614 oder dana.bach(at)warendorf.de).