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Grundsteuer

Beschreibung

Die Grundsteuer ist eine wichtige, konjunkturunabhängige Einnahmequelle der Kommunen. Nach Angaben des Deutschen Städte- und Gemeindebundes nahmen die Städte in 2010 9,63 Milliarden Euro Grundsteuer ein, das waren 14 Prozent aller Steuereinnahmen der Kommunen. Die Grundsteuer gilt als Gegenleistung für die von den Kommunen bereitgestellte Infrastruktur.

 

Steuerpflichtiger

Grundsätzlich steuerpflichtig ist der Eigentümer/ die Eigentümerin des jeweiligen Grundbesitzes.

 

Besteuerungsgrundlage

Die Höhe der Grundsteuer ist abhängig vom Grundsteuermessbetrag und vom Hebesatz. Der Grundsteuermessbetrag errechnet sich aus dem Einheitswert und wird vom Finanzamt festgesetzt. Das Finanzamt entscheidet ebenfalls, wem das Eigentum zugerechnet wird und ab wann die Bewertung erfolgt. Die Stadt Warendorf ist an diese Vorgaben gebunden.

 

Der Rat der Stadt Warendorf beschließt mit der Haushaltssatzung einheitlich die Hebesätze für das gesamte Stadtgebiet. Sie sind unterteilt für

  • land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke (Grundsteuer „A“)
  • sonstige Grundstücke (Grundsteuer „B“).

Die zu zahlende Grundsteuer errechnet sich aus dem Produkt von Grundsteuermessbetrag und Hebesatz.

 

Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt bei der Stadt Warendorf derzeit 308 %, der Hebesatz für die Grundsteuer B 535 %.

 

Festsetzung

Die in vierteljährlichen Quartalsraten (jeweils zum 15. Februar/ 15. Mai/ 15. August/ 15. November) fällige Grundsteuer wird durch einen Abgabenbescheid (in der Regel zusammen mit den Benutzungsgebühren) festgesetzt. Der Abgabenbescheid wird am Jahresanfang für das laufende Jahr bekanntgegeben.

 

Es ist auch möglich, die Grundsteuer (einschließlich der Benutzungsgebühren) in einer Summe zu zahlen. Hierfür ist bis zum 30.09. eines Jahres ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der Antrag bewirkt, dass die Grundsteuer (evtl. einschließlich der Benutzungsgebühren) ab dem nächsten Jahr (und natürlich in den folgenden Jahren) jeweils zum 01.07. in einer Summe zu zahlen ist. Nachforderungen bzw. Erstattungen für Vorjahre sind jedoch weiter zu einem Sondertermin fällig.Das Antragsformular finden Sie weiter unten.

 

Sie können sich und uns die Arbeit erleichtern, wenn Sie der Stadtkasse Warendorf eine Einzugsermächtigung erteilen. Das Formular finden Sie auf dieser Seite.

 

Eigentumswechsel

Die Erhebung der Grundsteuer erfolgt jeweils für ein Kalenderjahr (Jahressteuer). Maßgebend sind die Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse zu Beginn eines Kalenderjahres. Wird ein Grundstück verkauft, so bedeutet dies, dass die Steuerpflicht nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes erst mit Ablauf des Kalenderjahres endet.

Lebenslage(n) Abgaben | Steuern
Nutzer/-in Bauherren
Einwohner
Formular(e) Grundbesitzabgaben, Antrag auf Jahreszahlung (Eingabeformular)
Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung - Realsteuern
benötigte Unterlagen Bescheid des Finanzamtes über den Grundsteuermessbetrag
Mitarbeiter/-innen Högemann, Birgit
Ahlbrand, Marion
Ortsrecht

Haushaltssatzung

Steuerhebesatzung

Gesetze und Verordnungen

Grundsteuergesetz

Kommunalabgabengesetz

Abgabenordnung

Team(s) Finanzen

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