Baugebiet "In de Brinke" in Warendorf
Am nordwestlichen Rand der Kernstadt liegt das Neubaugebiet "In de Brinke".
Die Stadt Warendorf verkauft nun in diesem Baugebiet noch drei Wohnbaugrundstücke (s.u. "Freie städtische Grundstücke (Plankarte)")
Der Kaufpreis für die Grundstücke beträgt 390,00 €/qm incl. Erschließungskosten.
Hinzu kommen weitere Kosten für den Anschluss an das Nahwärmesystem sowie Kosten für die privaten Kanalanschlussschächte.
Die Vergabe der Wohnbaugrundstücke durch die Stadt Warendorf erfolgt nicht in einem förmlichen Vergabeverfahren, sondern soll unter interessierten Personen vergeben werden, ohne dass besondere Kriterien erfüllt werden müssen.
Dazu sollen alle Interessierten ihre Kaufabsicht bis spätestens zum 31.01.2025 per Mail beim Team Liegenschaften (E-Mail: teamliegenschaften@warendorf.de) der Stadt Warendorf melden.
Unter allen eingehenden Rückmeldungen wird dann im Losverfahren eine Reihenfolge ermittelt, nach der die Vergabe erfolgen soll.
Weitere Informationen zu den weiterhin geltenden Verpflichtungen bei dem Erwerb eines städtischen Grundstücks und zu den Kosten finden Sie in den unten aufgeführten Hinweisen.
Die Vorgaben gelten ausschließlich für die städtischen Grundstücke zur Bebauung mit selbstgenutzten Einfamilienhäusern bzw. Doppel- und Reihenhäuser.
Verpflichtung des Erwerbers
Mit dem Kaufvertrag verpflichtet sich der Erwerber
- eine Weiterveräußerung des Grundstücks in unbebautem Zustand zu unterlassen,- innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Kaufvertrags das Bauvorhaben fertigzustellen,
- das errichtete Gebäude für mindestens 10 Jahre (ab Erteilung der Baugenehmigung) selbst zu nutzen.
Diese Verpflichtungen werden durch Eintragung im Grundbuch gesichert. Bei Nichterfüllung kann die Stadt die Rückübertragung des Grundstücks gegen zinslose Erstattung des Kaufpreises (sowie ggf. einer gutachterlich zu ermittelnden Entschädigung für aufstehende Gebäude) verlangen. Die Höhe der Entschädigung wird durch Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Warendorf ermittelt. Der Käufer trägt die Kosten der Erstellung.
Alternativ zur Rückübertragung kann die Stadt eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 % des Kaufpreises verlangen.
In Fällen besonderer Härte, wie z.B. einer schweren Erkrankung kann die Stadt Ausnahmen von diesen Verpflichtungen zulassen. Die Erwerber müssen das Vorliegen einer besonderen Härte nachweisen.Freie städtische Grundstücke (Plankarte)
Zum Verkauf stehen folgende Grundstücke am „Kastanienenweg“:
Gemarkung Warendorf, Flur 32, Flurstück 1521, Größe 541 qm, Lage: Kastanienweg 41
Gemarkung Warendorf, Flur 32, Flurstück 1574, Größe 500 qm, Lage: Kastanienweg 18
Gemarkung Warendorf, Flur 32, Flurstück 1575, Größe 503 qm, Lage: Kastanienweg 16Die freien Grundstücke sind grün gekennzeichnet:
Klimaneutrales Nahwärmenetz
Die Stadtwerke Warendorf GmbH hat im Baugebiet "In de Brinke" ein Kaltwärmenetz geschaffen, welches das Gebiet mit einer fast 100%-klimaneutralen Energie versorgt. Dieses Art der Wärmeversorgung macht Erdwärme nutzbar, die mit entsprechenden Umwandlern sowohl zum Heizen als auch zum Kühlen der Häuser genutzt werden kann.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten zu dem Energiekonzept "kalte Nahwärme" finden Sie auf den Internetseiten der Stadtwerke Warendorf.
Es besteht keine Pflicht, diesen Anschluss zu nutzen. Der Erwerber kann selbst über etwaige Alternativen der Versorgung und des Energiebezugs entscheiden.
Blick auf den Bebauungsplan
Die baurechtlichen Bestimmungen zum geltenden Baurecht werden im Bebauungsplan festgesetzt und sind hier ersichtlich:
1.27 "Zwischen In de Brinke und Stadtstraße Nord" im Stadtteil Warendorf
1.27 / 1. vereinfachte Änderung "Zwischen In de Brinke und Stadtstraße Nord" im Stadtteil Warendorf
Fragen dazu beantwortet das Team Bauleitplanung
Suchergebnisse werden geladenKeine Abteilungen gefunden.Kosten
- Die angebotenen Wohnbaugrundstücke werden zu einem Kaufpreis von 390 EUR/ m² einschließlich der Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch (BauGB) veräußert.
- Zusätzlich zu dem Kaufpreis hat der Erwerber ggfls. die Kosten für die von der Stadt auf dem Kaufgrundstück errichteten privaten Entwässerungsschächte (jeweils ein Regenwasser- und Schmutzwasserschacht) zu erstatten.
- Die Kosten für den Anschluss an Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind vom Käufer zu tragen.
- Der Erwerb eines Grundstückes ist mit weiteren Kosten (z. B. Grunderwerbssteuer, Notarkosten, Gerichtsgebühren) verbunden, die vom Käufer zu übernehmen sind.
- Aufwendungen jeder Art werden dem Erwerber nicht ersetzt.