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Familienpass

Familienpass

Im Jahr 2010 wurde erstmalig der Familienpass in Warendorf eingeführt, der zusätzliche Vergünstigungen für sozialschwache Familien bietet.

Der Familienpass wird auf Antrag für Familien ausgestellt, die derzeit finanzielle Hilfen (z. B. Arbeitslosengeld II, Wohngeld etc.) beziehen. Der Pass soll im Bereich der Stadt Warendorf dazu beitragen, dass die Situation von sozial benachteiligten Familien verbessert und ihnen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Stadt ermöglicht wird.

 

 

Neuauflage des Informationsblattes

Das Informationsblatt zum Familienpass wurde zuletzt im Juni 2021 angepasst.

 

 

Antragsunterlagen

Für den Pass müssen Sie das Antragsformular ausfüllen und eine Kopie Ihres letzten Leistungsbescheides (z. B. vom Jobcenter oder Sozialamt) beifügen. Außerdem benötigen Sie für jedes Familienmitglied ein Passfoto oder ein Foto, das sich auf die Größe eines Passfotos zurechtschneiden lässt. Sie können den Pass auch postalisch beantragen.

Was bietet der Warendorfer Familienpass?

Freibad, Hallenbad

Das Warendorfer Freibad
Das Warendorfer Freibad

Auf die Familien-Saisonkarte für das Freibad gibt es eine Vergünstigung von 35,- €. Die Jahreskarte für Frei- und Hallenbad wird um 70,- € vergünstigt. Für Kinder und Jugendliche werden die Freibad-Saisonkarte um 15,- €, und die Jahreskarte für Frei- und Hallenbad um 30,- € vergünstigt angeboten.

Sofern durch die Stadtwerke Warendorf GmbH eigene Vergünstigungen gewährt werden, reduziert sich die Ermäßigung im Rahmen des Familienpasses um diesen Betrag.

Auf die Entgelte für Schwimmkurse der Stadtwerke Warendorf GmbH werden für den Seepferdchen-Kurs eine Ermäßigung von 60,- € und für den Kurs für das Bronze-Abzeichen eine Ermäßigung von 70,- € gewährt.

Die Eintrittspreise für die Bäder der WEV können Sie hier einsehen.


Stadtbücherei

Stadtbücherei - Podest in der Kinderbibliothek
Stadtbücherei - Podest in der Kinderbibliothek

Auf die Familienausweise der Stadtbücherei Warendorf wird eine Ermäßigung von 50% gewährt.


Theater am Wall

Das Theater am Wall
Das Theater am Wall

Bei kulturellen Veranstaltungen des Theaters am Wall e.V. wird eine Ermäßigung von 50% auf den regulären Eintrittspreis gewährt.


Volkshochschule (VHS)

Die Volkshochschule
Die Volkshochschule

Auf alle Kurse der VHS werden 50 % Ermäßigung gewährt (gilt auch für Kurse, die laut Ausschreibung mit „keine Ermäßigung“ gekennzeichnet sind). Ausnahmen sind Einzelveranstaltungen, die 10 € oder weniger kosten sowie Studienreisen und Studienfahrten. Landes- oder bundesweite Förderungsmöglichkeiten sind hierbei vorrangig in Anspruch zu nehmen.


Haus der Familie

Haus der Familie

Auf alle Kurse des Hauses der Familie werden 50 % Ermäßigung gewährt (gilt auch für Kurse, die mit einem * gekennzeichnet sind), wenn die Kursgebühr 10 € übersteigt.

Landes- oder bundesweite Förderungsmöglichkeiten sind hierbei vorrangig in Anspruch zu nehmen.


Verlässliche Halbtagsschule 8-1

Die Josephschule
Die Josephschule

Auf die Elternbeiträge für die verlässliche Halbtagsschule 8-1 an Warendorfer Schulen kann ein Nachlass von 50 % gewährt werden.


Mittagessen Ganztagsschule

Die Laurentiusschule
Die Laurentiusschule

Für Mittagessen wird im Rahmen der Warendorfer Ganztagsschulangebote eine Ermäßigung von 1,50 € pro Essen gewährt. Landes- oder bundesweite Förderung ist vorrangig in Anspruch zu nehmen


Warendorfer Ferienspieltage

Kinderstadtführung
Kinderstadtführung

Auf die Entgelte zur Teilnahme an Veranstaltungen und Maßnahmen im Rahmen der Warendorfer Ferienspieltage wird ein Nachlass von 50% gewährt.


Ferienbetreuung in den Sommerferien

Auf den Kostenbeitrag für die Ferienbetreuungsmaßnahme („Emscamp“) wird ein Nachlass von 30 % gewährt.

Für die Teilnahme an der gemeinsamen Ferienbetreuungsmaßnahme („Kunterbunte Ferienspiele“) der Familienzentren in der Stadt Warendorf wird ein Nachlass von 30 % gewährt.


Zuschuss für die Teilnahme an Ferienfreizeiten

Kinder und Jugendliche,  die an von der Stadt Warendorf geförderten Ferienfreizeiten teilnehmen und  die Anspruchsvoraussetzungen für den Warendorfer Familienpass erfüllen, bekommen  einen zusätzlichen Zuschuss von täglich bis zu  3,00 €. Dieser Zuschuss wird dem Träger gewährt. Der Kostenbeitrag wird dann um diesen Betrag reduziert.


Anspruchsvoraussetzungen

Wer kann den Familienpass beantragen?

  • Der Warendorfer Familienpass wird für in Warendorf und den Ortsteilen lebende Familien herausgegeben und finanziert
  • Er gilt für Familien, die ihren Hauptwohnsitz hier haben und mindestens eine der unten aufgeführten Anspruchsvoraussetzungen erfüllen

Der Begriff Familie umfasst Ehegatten, eheähnliche Gemeinschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) und alle weiteren Personen, für die Kindergeld gewährt wird.

Die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen:

Empfängerinnen und Empfänger

  • von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich von Leistungen nach § 22 SGB II (Leistungen für Unterkunft und Heizung). Personen, die Zuschläge nach § 24 SGB II (Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld) erhalten, sind nicht anspruchsberechtigt
  • von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kap. SGB XII
  • von Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung (4. Kap. SGB XII)
  • von Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
  • von Leistungen nach § 6a BKGG - Kinderzuschlag

sowie

  • in besonderen Ausnahmefällen Personen in akuten Notlagen, insbesondere bei Familien mit mehr als drei Kindern, wenn das Familieneinkommen die Grenzen nach dem 2. Abschnitt SGB XII (Hilfen in besonderen Lebenslagen § 85 SGB XII) unterschreitet

 

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Wo gibt es den Warendorfer Familienpass?

Der Pass kann bei der Stadt Warendorf im Bürgerbüro beantragt werden

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?

Der Anspruch auf Erteilung des Passes muss durch die entsprechenden Bescheide im Original oder in beglaubigter Kopie belegt werden. Außerdem wird für jedes Familienmitglied ein Passfoto oder ein Foto, das sich au die Größe eines Passfotos zurechtschneiden lässt.

Wie lange gilt der Familienpass?

Der Pass gilt bei Vorliegen aller Dokumente ab dem Tag der Antragstellung für das laufende Kalenderjahr bis zum 31. Dezember. Bei Ausstellung ab dem 01. November gilt er auch für das folgende Jahr. Der Pass kann jährlich verlängert werden.

Missbrauch/Verstöße

Im Falle eines Verstoßes gegen die Richtlinien des Familienpasses kann die Stadt Warendorf einen erteilten Pass einziehen und bereits gewährte Vergünstigungen widerrufen. Es folgt eine Sperre von mindestens zwei Jahren bis ein neuer Pass beantragt werden kann.

Kontakt

Thomas Mundmann

Thomas Mundmann
Tel.: 02581 54-1512
Fax: 02581 54-2903
E-Mail

 

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