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Jugendbeteiligung in Warendorf

Wirkung eines Jugendparlamentes

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Beteiligung und Mitgestaltung. Dieses Recht gehört zur Basis unserer Demokratie und wurde in den letzten Jahrzehnten in zahlreichen internationalen und nationalen Gesetzestexten verankert: z.B. in der UN-Kinderrechtskonvention, im BGB und im Kinder- und Jugendhilfegesetz. Mitgestaltungsmöglichkeiten führen Kindern und Jugendlichen vor Augen, dass es sich lohnt, im demokratischen System mitzuwirken. Sich Einmischen öffnet neue Türen in der eigenen Lebenswelt und fördert positive Erfahrungen in der Selbstwirksamkeit. Dies wiederum führt dazu, dass sich junge Menschen im eigenen Lebensumfeld stärker mit dem Wohnort und den dort mit ihnen lebenden Menschen identifizieren.

Wo Kinder und Jugendliche in das politische und institutionelle Geschehen eingebunden werden, eröffnen sich ihnen vielfältige Handlungs- und Lernfelder. Sie gewinnen dabei Erfahrungen in Lebenswelten, die früher für die Einflussnahme junger Menschen wenig zugänglich waren. Das ermöglicht es den Heranwachsenden, ihr persönliches Handlungsrepertoire zu erweitern und neue Kompetenzen zu entwickeln. Jugendbeteiligung ist damit ein Schlüssel für gelingende Aneignungs- und Bildungsprozesse.

Zur Entstehung des Jugendparlamentes in Warendorf

Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung vom 26.09.2022 beschlossen, dass im Frühjahr 2023 das Jugendparlament als Jugendbeteiligungsformat zu gründen ist. Die Wahl hierzu findet im Zeitraum 08.05.2023 – 10.05.2023 statt.

Neben dem Jugendparlament wird alle zwei Jahre eine Jugendkonferenz durchgeführt.

Kontakt

Ansgar Westmark

Ansgar Westmark
Tel.: 02581 54-1510
E-Mail

Edith Robert

Edith Robert
Tel.: 02581 54-1522
E-Mail


 

 

Jens Micke

Jens Micke
Tel.: 02581 54-1523
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