Gleichstellungsstelle
Ziel der Gleichstellungsstelle
Das Ziel der Gleichstellungsstelle ist es, den gesetzlichen Auftrag der Gleichstellung von Frau und Mann auf kommunaler Ebene umzusetzen und auf die tatsächliche Chancengleichheit in der Lebensgestaltung hinzuwirken.
Grundgesetz und Realität
Im Grundgesetz ist die Gleichstellung von Frau und Mann zwar verfassungsrechtlich abgesichert, in der Realität jedoch sieht es in vielen Lebensbereichen noch ganz anders aus. So sind Frauen z.B. seltener erwerbstätig und arbeiten häufiger in Teilzeit. Sie befinden sich überproportional in beruflichen Zweigen, die geringer entlohnt werden und sie sind seltener in Chefetagen anzutreffen.
Kontakt

Ingeborg Pelster
Tel.: 02581 54-1139
Fax: 02581 54-2900
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