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Gleichstellungsstelle

Ziel der Gleichstellungsstelle

Grundgesetz Artikel 3 Abs. 2

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin".

Die Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt die Verwaltung der Stadt Warendorf darin, gleichstellungspolitischen Handlungsbedarf innerhalb der Kommune zu erkennen und Benachteiligungen abzubauen. Weiterhin verfolgt sie das gesetzliche Ziel (Landesgleichstellungsgesetz), Frauen und Männern in der Stadtverwaltung eine gleichberechtigte Stellung, personell wie organisatorisch, zu verschaffen und fungiert als Ansprechpartnerin für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Warendorf.

Gleichberechtigung in der Kommune umzusetzen bedeutet, bei allen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern im Blick zu haben. Dabei ist die Lebenswirklichkeit von Frauen und Männern zu berücksichtigen, um gleiche Lebensverhältnisse und gleiche Teilhabe zu ermöglichen. Diese herausfordernde Aufgabe wird durch die Verwaltung und Politik umgesetzt.“

 

Grundgesetz und Realität

Im Grundgesetz ist die Gleichstellung von Frau und Mann zwar verfassungsrechtlich abgesichert, in der Realität jedoch sieht es in vielen Lebensbereichen noch ganz anders aus. So sind Frauen z.B. seltener erwerbstätig und arbeiten häufiger in Teilzeit. Sie befinden sich überproportional in beruflichen Zweigen, die geringer entlohnt werden und sie sind seltener in Chefetagen anzutreffen.

Kontakt

Yvonne Hüllbrock
Tel.: 02581 54-1138
Fax: 02581 54-2900
E-Mail

 

Weitere Informationen / Nützliches


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