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Die Bundesregierung hat Anfang September 2022 ein umfangreiches Maßnahmenpaket in Kraft gesetzt, das Unternehmen zur kurzfristigen Umsetzung unterschiedlicher Energiesparmaßnahmen verpflichtet. Betroffen sind alle Arten von Unternehmen und alle Branchen.

Der lange Name der entsprechenden Verordnung lautet:

Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (kurz: EnSikuMaV). Sie gilt ab dem 1. September 2022 für sechs Monate.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte durch den DIHK finden Sie hier. Die komplette Verordnung finden Sie hier.

Amtliche Infos zur Gasversorgung – täglich aktualisiert

 

Die Bundesnetzagentur informiert täglich und umfangreich über den Stand der Gasversorgung in Deutschland. Bundesnetzagentur - Aktuelle Lage Gasversorgung

Falls es zu Engpässen in der Gasversorgung kommen sollte, regelt der „Notfallplan Gas“ das weitere Vorgehen.

 

Bundeshilfen für vom Krieg betroffene Unternehmen

Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen, die in besonderem Maße durch den Ukraine-Krieg und dessen Folgen betroffen sind, mit Förderkrediten und Bürgschaften. Besonders energieintensive Betriebe können u.U. auch direkte Zuschüsse erhalten.

KfW-Sonderprogramm UBR 2022 für Unternehmen und Sonderprogramm der Bürgschaftsbank NRW

Förderkredit bzw. Bürgschaften für mittelständische und große Unternehmen und freiberuflich Tätige, die vom Ukraine-Krieg und den Sanktionen betroffen sind. Ein Unternehmen kann u.U. auf die Sonderprogramme zugreifen, wenn

  • Umsatzanteil in den Märkten Ukraine, Belarus oder Russland in den letzten 3 Jahren > 10 % war,
  • Produktionsausfall oder geschlossene Produktionsstätten in den drei Ländern vorkommen,
  • Energiekostenanteil am Umsatz 2021 > 3 % war

Beide Sonderprogramme sind befristet bis Ende 2022.

Detaillierte Infos auf der Seite der KfW und der Bürgschaftsbank NRW.

 

Energiekostendämpfungsprogramm (BAFA) – bis 31.12.2022

Für besonders energieintensive Betrieb hat die Bundesregierung das Energiekostendämpfungsprogramm aufgelegt und abgestufte Zuschüsse in Aussicht gestellt. Ein energieintensiver Betrieb liegt dann vor, wenn sich die Energie- und Strombeschaffungskosten auf mindestens 3 % des Produktionswertes im letzten Geschäftsjahr belaufen.

Details zur Definition und zum Programm finden sich auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Energiespartipps für Unternehmen