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Beglaubigungen (ausgenommen Personenstandsurkunden und ausländische Dokumente)

Beschreibung

Schriftstücke, die von einer Behörde ausgestellt wurden oder bei einer Behörde vorgelegt werden, können amtlich beglaubigt werden. Personenstandsurkunden oder Abschriften aus Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunden) können nicht beglaubigt werden. In diesem Fall müssen Sie sich an das ausstellende Standesamt wenden.

Unterschriften können beglaubigt werden, wenn das unterschriebene Schriftstück bei einer Behörde vorgelegt wird oder von einer Behörde ausgestellt wurde.

Gebühren 4,00€ für jede Beglaubigung
2,50€ für jede Unterschriftenbeglaubigung
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es eine Gebührenbefreiung
Lebenslage(n) Schulzeit | Ausbildung
Nutzer/-in Einwohner
Schüler | Auszubildende
benötigte Unterlagen Original und Kopie des zu beglaubigenden Schriftstückes
Bei Unterschriftenbeglaubigungen: Personalausweis oder Reisepass
Mitarbeiter/-innen Alle Bürgerangelegenheiten,
Ortsrecht

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Warendorf

Gesetze und Verordnungen

Verwaltungsverfahrensgesetz NW

Team(s) Bürgerbüro und Standesamt

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